AGB

Bitte finden Sie hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuell gültigen Fassung:

 

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1. ADBALANCER Werbeagentur GmbH (nachfolgend Agentur genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, gelten sie sowohl für das vorliegende als auch für alle künftigen Geschäfte mit einem Auftraggeber (Kunden), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.4. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.5. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung bzw. durch via E-Mail übermittelte Bestätigung eines Auftrages zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen werden nicht als Wille zum Abschluss einer fernmündlichen Individualvereinbarung gedeutet.

1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.7. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

 

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag mit der Agentur oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.2. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird die Agentur über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

2.3. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4. Vorbehaltlich anderslautender Einzelvereinbarungen wird das vom Auftraggeber an die Agentur übersandte Material (Datenträger, Bilder, Werbemittel und sonstige Unterlagen) nicht an den Auftraggeber zurückgesandt.

2.5. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Die Agentur ist berechtigt, die aus der Fremdleistung entstandenen Kosten an den Kunden weiter zu verrechnen.

3.3. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

 

4.  Termine

4.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

4.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als drei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

  1. Vorzeitige Auflösung

5.1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
  • der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
  • über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

  1. Entgelte

6.1. Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung von der Agentur veröffentlichten bzw. mitgeteilten Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Die Agentur behält sich das Recht auf Änderung der Preise vor.

6.2. Die Agentur ist jedenfalls berechtigt, neben dem Entgelt für die Werbung zusätzliche Kosten, wie Fremdleistungen (z.B. Übersetzungen, Zustellgebühren etc.), in Rechnung zu stellen.

6.3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch für die Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

6.4. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch die mitgeteilten Preise abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.5. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von von der Agentur schriftlich veranschlagten übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung ist vom Kunden innerhalb zumutbarer Frist zu bestätigen. Kann die Leistungserbringung aufgrund einer ausständigen Zustimmung seitens des Kunden nicht fortgesetzt, oder zeitgerecht abgeschlossen werden, ist die Agentur für etwaige daraus entstandene Schäden schad- und klaglos zu halten.

6.6. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die Agentur zurückzustellen.

 

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Verrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Werbemittel und Freigabe des Kunden bzw. nach Ende der Kampagnenlaufzeit bei Streaming-oder Hostingaufträgen, sofern nicht anders vereinbart. Je nach der Dauer einer Kampagne kann für das Hosting und Streaming eine monatliche Rechnungsstellung vereinbart werden. Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zur Bezahlung fällig.

7.2. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, Mahnspesen und die allgemein gültigen Verzugszinsen p.a. zu verrechnen. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet der Agentur alle bei der Verfolgung der Ansprüche anlaufenden Kosten, aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.

7.3. Bei Zahlungsverzug und/oder objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, die weitere Ausführung einer laufenden Kampagne ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel bis zur Begleichung der geschuldeten Beträge zurückzustellen und für den restlichen Auftrag Vorauszahlung zu verlangen.

 

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Entgelte und Honorare voraus.

8.2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die schriftliche Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages mit der Agentur unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die schriftliche Zustimmung der Agentur notwendig.

8.5. Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgeltes

 

  1. Kennzeichnung

9.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der eigenen Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

  1. Gewährleistung

10.1. Die Agentur gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Auslieferung/Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen und dieses zu schalten/wiederzugeben.

Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn dieser hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall oder sonstiger Störungen bei Dritten (z.B. anderen Providern, etc.) oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeicher) oder
  • durch einen Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall eines Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.2. Sofern ein Fehler der Agentur zuzurechnen ist, hat der Auftraggeber bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.  Sind etwaige Mängel bei den Werbeschaltungen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung die Agentur auf den Fehler hinweist.

10.3. Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach dem tatsächlichen oder geplanten Erscheinen der Werbung bei der Agentur anzubringen. Spätere Reklamationen sind unbeachtlich. Kann eine Werbung aus technischen oder administrativen Gründen nicht erscheinen, werden die Kosten erlassen oder rückerstattet.

10.4. Fehler oder Einschränkungen, die auf Änderungen an den Angeboten Dritter zurückzuführen sind (z.B. Facebook, Medien, Vermarkter, etc.) zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Etwaige Kosten zur Behebung daraus entstandener Fehler oder Komplikationen bzw. die dafür notwendigen Änderungen sind separat zu beauftragen und zu bezahlen.

10.5. Für den Fall eines Sach- oder Vermögensschadens eines Auftraggebers haftet die Agentur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihr zurechenbarer Personen. Die Haftung ist begrenzt mit dem jeweiligen Auftragswert. Eine Haftung für einen darüberhinausgehenden Schaden wird ausdrücklich ausgeschlossen. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf entgangenen Gewinn.

10.6. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden generell das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

10.7. Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

 

  1. Haftung und Produkthaftung

11.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11.2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für die Agentur nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.

Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

11.4. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Werbemittel nicht gegen geltendes österreichisches Recht oder das Recht eines anderen Landes, in dem die Werbung abrufbar ist, verstoßen und auch Rechte Dritter nicht verletzt werden. Weiteres versichert der Kunde, dass die bereitgestellten Inhalte nicht gegen das öffentliche Interesse verstoßen. Insbesondere betrifft das Inhalte pornographischer, nationalsozialistischer, rassischer oder anderer diskriminierender Art.

11.5. Der Kunde bzw. Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Branchenregeln einzuhalten. Er ist dafür gegenüber der Agentur und den Inhabern der belegten Werbeträger verantwortlich und entbindet die Agentur in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung. Die Verantwortung des Auftraggebers erstreckt sich dabei nicht nur auf den eigentlichen Werbeinhalt, sondern auch auf die mit seiner Werbung verknüpften Inhalte (Links).

11.6. Wird die Werbung aus den in Ziffern 11.4 bis Ziffer 11.5 erwähnten Gründen abgelehnt oder erfolgt (nachträglich) eine Sperre und/oder eine Löschung, wird der Auftraggeber vollumfänglich kostenpflichtig.

11.7. Sofern der Inhaber des Werbeträgers oder die Agentur aufgrund des Inhaltes und/oder der Art der Werbung von einem Dritten wegen Verletzung von Rechten welcher Art auch immer in Anspruch genommen wird und in diesem Zusammenhang gerichtliche oder außergerichtliche Kosten entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zu übernehmen und den Werbeträger sowie die Agentur vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 

  1. Rechteübertragung bei Schaltungen

12.1. Im Falle der Schaltung und des Hostings eines nicht von der Agentur erstellten Werbemittels gewährleistet der Auftraggeber, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.

12.3. Der Auftraggeber überträgt an die Agentur sämtliche für die Schaltung der Werbung in Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang.

Vorgenannte Rechte sind in allen Fällen örtlich unbegrenzt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der eingesetzten Medien.

 

      13.  Datenschutz

13.1.Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

  1. Anzuwendendes Recht

14.1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort ist der Sitz von der Agentur, also Wien. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

  16.  Gültigkeit

16.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1. August 2017 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.